Wenn Sie keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der KfW für Ihre neuen Fenster beantragen, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung!
- Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein
- Nach Abschluss der Maßnahmen muss lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden
- Es müssen bei Fenster und Haustüren bestimmte Wärmedämmwerte eingehalten werden